Beschluss zur Durchführung Saison 2021

Präambel:

Mit dieser Beschlussvorlage soll auf Wunsch und Auftrag durch die außerordentliche Landesversammlung des PVRLP vom 06.02.21 ein Ligabetrieb für die Saison 2021 organisiert werden. Diese Beschlussvorlage kann sich aber nur auf die sportlichen Belange beziehen. Sollten durch behördliche Anordnungen oder andere Vorschriften Änderungen oder gar der Abbruch der Saison vonnöten sein, wird der PVRLP das tun. Im Falle des Abbruchs der Saison werden alle Spiele annulliert, das heißt es gibt keine Auf- oder Absteiger. Sollte wegen örtlichen Vorschriften das Austragen eines Spieles nicht möglich sein, muss zuerst das Heimrecht getauscht werden. Ist das nicht möglich, wird versucht, die Begegnung zu einem späteren Zeitpunkt auszutragen. Da wir immer noch Schiedsrichteranwärter ausbilden müssen, möchten wir die ausrichtenden Vereine bitten, nach Möglichkeit einen Schiedsrichter zu stellen (und dem Schiedsrichterwart zu melden) bzw. anzufordern, damit wir unseren Novizen Einsätze anbieten können.

Allgemeines:

1. Da dieses Jahr aller Voraussicht keine Regelkundeunterweisungen abgehalten werden können, werden die Bescheinigungen aus dem Jahr 2019 um ein Jahr verlängert.

2. Die Mannschaften werden angewiesen, nur mit den maximal erlaubten neun Spielern zur Begegnung anzureisen. Fahrgemeinschaften zwischen haushaltsfremden Personen sind nach Möglichkeit zu vermeiden.

3. Die Vereine werden angehalten, sich rechtzeitig wegen der Austragung der Spieltage mit den örtlichen Behörden in Verbindung zu setzen. Sollte ein Hygienekonzept gefordert werden, können die von uns veröffentlichten Punkte nur eine Handreichung sein und kein Hygienekonzept ersetzen. Die amtlichen Anordnungen und Anforderungen haben oberste Priorität.

4. Die Durchsetzung der Hygienevorschriften auf dem Gelände obliegt dem Gastgeber, auf dem Spielfeld aber dem Schiedsrichter, soweit einer anwesend ist, ersatzweise dem Regelkundigen. Der Gastgeber benennt einen verbindlichen Ansprechpartner für Hygienefragen, der vor Spielbeginn die Mannschaften über die Hygienevorschriften informiert und diese im Laufe der Begegnung auch durchsetzt.

5. Auf Bewirtung muss verzichtet werden. Jeder Boulespieler sollte in der Lage sein, Getränke und Essen für eine Begegnung mitzubringen.

6. Die Spieler und Spielerinnen werden angewiesen die üblichen Begrüßungsformen wie abklatschen oder Umarmungen zu unterlassen. Auf dem Spielfeld sind die Abstandsregeln, gerade auch beim Messen und beim Aufheben der Kugeln, zu beachten.

7. Die Coronavorschriften des Bundes, des Landes und der Kommunen wie auch die örtlichen Hygienekonzepte werden in der Saison 2021 automatisch Bestandteil des Regelwerkes und können damit vom Schiedsrichter auf dem Spielfeld durchgesetzt werden, Verstöße dagegen werden sanktioniert. Die Schiedsrichter werden angewiesen. dies unter Berücksichtigung des üblichen Fingerspitzengefühls zu tun. Sollte kein Schiedsrichter vor Ort sein, ist der Regelkundige dafür zuständig, notfalls kann auch die Beschwerde führende Mannschaft konform der Ligaordnung Verstöße melden.

8. Die Heimmannschaft hat eine Liste aller teilnehmenden Spieler mit Adresse und Telefonnummer anzufertigen und diese vier Wochen aufzubewahren. Danach muss sie unter Beachtung des Datenschutzes vernichtet werden.

9. Zuschauer und Gäste können unter den momentanen Gegebenheiten nicht zugelassen werden.

10. In der Saison 2021 wird es Spielwochenenden geben. Spieltage sind dann Samstag und Sonntag. Auch die Uhrzeit wird freigegeben, um den örtlichen Gegebenheiten Rechnung tragen zu können. Wenn die beteiligten Vereine keine Einigung erzielen können, haben sie sich bis spätestens zwei Wochen vor dem Spieltag an den Ligaausschuss zu wenden, der dann die Partie nach Anhörung beider Parteien verbindlich ansetzt.

11. Um das alles darstellen zu können, wird auch viel über die Homepage kommuniziert werden müssen. Spielpläne, Ergebnisse und Tabellen werden in einem vernünftigen Zeitrahmen nach dem Spielwochenende dort veröffentlicht.

12. Die Saison wird bis zum 30.11. 21 verlängert.

13. Die Spielberichtsbögen werden zentral vom Ligawart des PVRLP an die Heimmannschaften verschickt. Diese senden nach dem Spieltag diese an den Ligawart zurück, damit er die Tabelle erstellen und diese mit Ergebnissen auf der Homepage des PVRLP veröffentlichen kann.